27 April 2026, 00:25

Niederländer mit Haftbefehl wegen Sprengstoffdelikts an A3 festgenommen

Gruppe von Polizeibeamten vor einem großen Gebäude mit architektonischen Details, Fahrzeugen auf der Straße, einer Person mit einer Kamera auf der linken Seite, Bäumen, Verkehrsampeln, Fahnenmasten und einem klaren blauen Himmel.

Niederländer mit Haftbefehl wegen Sprengstoffdelikts an A3 festgenommen

Bundespolizisten nahmen am 20. August 2025 an der Autobahn A3 in Höhe des Rasthofs Knauheide einen 32-jährigen Niederländer fest. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen eines früheren Sprengstoffdelikts vorlag. Nach Überprüfung seiner Identität wurde er umgehend in Gewahrsam genommen.

Der Mann war mit einem niederländischen Kennzeichen über den ehemaligen Grenzübergang Elten nach Deutschland eingereist. Bei der Überprüfung legte er einen gültigen niederländischen Personalausweis vor. Eine anschließende Hintergrundabfrage förderte jedoch einen aktiven Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz zutage.

Der Haftbefehl ging auf einen Vorfall im Dezember 2022 zurück, als der Mann versucht hatte, ohne die erforderliche Sprengstofferlaubnis Pyrotechnik nach Deutschland zu bringen. Damals war er bei einer Kontrolle in Waldsassen angehalten worden, woraufhin Anklage nach dem Sprengstoffgesetz erhoben wurde. Im April 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Tirschenreuth zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro (120 Tagessätze zu je 25 Euro) oder alternativ zu einer 120-tägigen Freiheitsstrafe.

Nach seiner Festnahme am 20. August brachten die Beamten den Mann zur Bundespolizeiinspektion Kleve. Am folgenden Morgen wurde er dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgeführt, um den bestehenden Haftbefehl zu vollstrecken.

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Im Mittelpunkt des Falls steht eine frühere Verurteilung wegen illegalen Transports von Sprengstoff. Dem Mann droht nun entweder die Zahlung der Geldstrafe oder eine Haftstrafe, wie vom Gericht festgelegt. Seine Festnahme erfolgte im Rahmen routinemäßiger Kontrollen, bei denen der noch offene Rechtsfall aufgedeckt wurde.

Quelle