NRW-Gericht blockt Polizeigewerkschaft: Unabhängiger Beauftragter kommt doch

Admin User
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Zwei Polizisten stehen vor einem Rednerpult, einer hält Papiere und spricht in ein Mikrofon; im Hintergrund sind eine Tafel, eine Flagge und ein Tisch zu sehen.

Polizei-Gewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - NRW-Gericht blockt Polizeigewerkschaft: Unabhängiger Beauftragter kommt doch

Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab

Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat eine Klage gegen die Einführung eines unabhängigen Polizeibeauftragten im Land abgewiesen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt und argumentiert, die Kontrollinstanz verletze ihre Rechte. Das Gericht erklärte die Klage jedoch für unzulässig und schloss weitere Rechtsmittel aus.

Der Streit begann im März 2025, als der Landtag von NRW für die Schaffung eines unabhängigen Polizeibeauftragten stimmte. Diese neue, dem Parlament unterstellte Stelle soll Ermittlungen zu Polizeiverhalten entweder nach Abschluss von Strafverfahren oder parallel dazu durchführen können.

Mit der Entscheidung des Gerichts kann der unabhängige Polizeibeauftragte nun ohne rechtliche Hindernisse seine Arbeit aufnehmen. Die Kontrollfunktion untersteht damit künftig der Aufsicht des NRW-Landtags. Die Klage der DPolG wurde vollständig abgewiesen, womit der Konflikt beendet ist.