NRW lehnt 125.000 Euro Entschädigung für Tod von Schülerin Emily ab

NRW lehnt 125.000 Euro Entschädigung für Tod von Schülerin Emily ab
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat eine Entschädigungsforderung in Höhe von 125.000 Euro vom Vater der 13-jährigen Emily abgelehnt, die während einer Schulreise ums Leben kam. Die juristischen Vertreter des Landes argumentieren, die Forderung sei überzogen und rechtlich unbegründet. Der Fall soll nun im Februar nächsten Jahres vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt werden.
Emily starb, während zwei Lehrkräfte – die später wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurden – es versäumten, ihren Gesundheitszustand zu überprüfen oder auf ihre sich verschlechternde Verfassung zu reagieren. Die Anwälte des Landes bestehen darauf, dass der Anspruch des Vaters verjährt sei und sein psychisches Leid nicht direkt mit dem Handeln der Lehrkräfte in Verbindung gebracht werden könne.
In der Verhandlung wird entschieden, ob das Land Entschädigungszahlungen für Emilys Tod leisten muss. Die Forderung des Vaters über 125.000 Euro bleibt umstritten – das Land bestreitet sowohl die Höhe als auch die rechtliche Grundlage. Die Entscheidung wird davon abhängen, ob das Gericht einen Zusammenhang zwischen der Pflichtvernachlässigung der Lehrkräfte und dem Leid des Vaters anerkennt.

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