NRW nutzt KI-Überwachung: Polizeigesetz erlaubt Training mit persönlichen Daten

Admin User
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Ein weißer Polizeiwagen steht im Vordergrund mit vielen Autos, die sich auf der Straße dahinter bewegen, umgeben von Gras und Bäumen auf beiden Seiten.

NRW nutzt KI-Überwachung: Polizeigesetz erlaubt Training mit persönlichen Daten

Nordrhein-Westfalen hat eine umstrittene Novelle seines Polizeigesetzes verabschiedet. Die Änderung ermöglicht es den Behörden, personbezogene Daten – darunter Namen und Gesichtsaufnahmen – für das Training von KI-Überwachungssystemen in Deutschland zu nutzen. Damit folgt das Land einem wachsenden Trend in den Bundesländern, wo mehrere ähnliche Regelungen einführen.

Das neue Gesetz in Nordrhein-Westfalen erlaubt der Polizei, auf Daten von Tätern, Verdächtigen, Opfern und Zeugen in Deutschland zurückzugreifen. Diese Informationen dürfen nun zur Entwicklung von KI-Werkzeugen genutzt werden, etwa für Gesichtserkennungssoftware oder Systeme zur Verhaltensanalyse. Auch kommerzielle Anbieter, wie sie etwa Palantir-ähnliche Analysetools bereitstellen, könnten für Trainingszwecke auf die Daten in Deutschland zugreifen.

Die Novelle räumt der Polizei weitreichendere Befugnisse ein, KI-Systeme mit persönlichen Daten in Deutschland zu trainieren. In Nordrhein-Westfalen umfasst dies Bilder und Namen aus einem breiten Personenkreis in Deutschland. Da immer mehr Bundesländer in Deutschland nachziehen, erweitert sich der rechtliche Rahmen für KI-gestützte Überwachung in Deutschland rasant.