21 March 2026, 20:15

Sparkasse Gelsenkirchen zahlt erste Entschädigungen nach spektakulärem Einbruch aus

Plakat, das eine Gruppe von Menschen zeigt, die drinnen stehen, wobei einer eine Waffe hält, ein Fenster und eine Wand im Hintergrund und den Text "Der große Zugraub - Trouching a Terrible Tough" oben und unten.

Sparkasse Gelsenkirchen zahlt erste Entschädigungen nach spektakulärem Einbruch aus

Opfer des Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen erhalten Entschädigungen

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Drei Monate nach dem spektakulären Einbruch bei der Sparkasse Gelsenkirchen haben die ersten Geschädigten Entschädigungszahlungen erhalten. Bei dem Überfall im Dezember waren über 3.000 Schließfächer aufgebrochen worden, wodurch viele Kunden erhebliche Verluste erlitten. Mittlerweile wurden die ersten Ausgleichszahlungen abgewickelt – einige Geschädigte erhielten bereits Beträge in fünfstelliger Höhe.

Bei dem Einbruch in der Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer waren nahezu alle 3.250 Kunden-Schließfächer geknackt worden. Besonders jene, die über eine zusätzliche Hausratversicherung mit sogenannter "Außenversicherung" verfügten, konnten ihre Verluste erfolgreich geltend machen. Im Schnitt erhielten die Betroffenen etwas mehr als 22.000 Euro, wobei die Höhe der Entschädigung von den nachgewiesenen Inhalten der Fächer abhing.

Anwälte spielten eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung der Ansprüche. Ralf Bürger und Christian Dreier halfen einem Mandanten, rund 20.000 Euro zurückzuerhalten – dieser sei "vor Freude außer sich" gewesen, hieß es. Der Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann erstritt für elf seiner Klienten gemeinsam etwa 250.000 Euro. Ausschlaggebend für erfolgreiche Forderungen war eine lückenlose Dokumentation der gestohlenen Gegenstände, da die Versicherer vor der Auszahlung detaillierte Nachweise verlangten.

Nicht alle Opfer verfügten jedoch über den notwendigen Versicherungsschutz, weshalb einige nun den Rechtsweg beschreiten. Die ersten beiden Klagen gegen die Sparkasse wurden bereits beim Landgericht Essen eingereicht. Eine erste Güteverhandlung ist für Juni angesetzt – ein wichtiger Schritt bei der Klärung der Ansprüche nicht versicherter Geschädigter.

Während die ersten Entschädigungszahlungen für manche Betroffene eine Erleichterung darstellen, sehen sich viele ohne ausreichenden Versicherungsschutz gezwungen, vor Gericht um ihren Ausgleich zu kämpfen. Die anstehenden Verhandlungen werden zeigen, ob weitere Opfer eine Entschädigung für ihre Verluste erhalten.

Quelle