Steuerberater veruntreut 184.000 Euro eines Schul-Fördervereins – und kassiert nur Bewährung

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Ein Junge sitzt an einem Tisch und schreibt in ein Buch, während eine Frau die Tafel mit einem Putzlappen putzt in einem Klassenzimmer mit mehreren Tischen, von denen einer eine Schachtel darauf hat, und einem Plakat an der Seite.

Steuerberater betrügt Grundschulverein um Geld - Steuerberater veruntreut 184.000 Euro eines Schul-Fördervereins – und kassiert nur Bewährung

Ein 59-jähriger Steuerberater ist vom Landgericht Düsseldorf wegen Veruntreuung von Geldern eines Fördervereins einer Grundschule verurteilt worden. Zwischen 2021 und 2022 überwies er systematisch 165.000 Euro vom Konto des Vereins auf sein eigenes und streichte zusätzlich 19.000 Euro in bar ein.

Der Angeklagte, der die Untreue zuvor eingeräumt hatte, erhielt eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Zudem muss er im Rahmen seiner Bewährung 5.000 Euro als Schadensersatz an den Verein zahlen. Obwohl er geltend machte, die veruntreuten Gelder nach Einleitung des Strafverfahrens vollständig zurückerstattet zu haben, wiesen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht dieses Argument zurück. Die 19.000 Euro in bar hatte der Angeklagte stattdessen in Kryptowährungen investiert, anstatt sie auf das Vereinskonto einzuzahlen.

Die Entscheidung des Gerichts folgt auf Ermittlungen, die ergaben, dass keine weiteren Personen an der Abhebung von rund 165.000 Euro vom Vereinskonto beteiligt waren.

Der 59-jährige Steuerberater wurde für seine Taten zur Rechenschaft gezogen und erhielt eine Bewährungsstrafe sowie eine empfindliche Geldstrafe. Der Förderverein der Grundschule erhält 5.000 Euro als Schadensersatz – in der Hoffnung, dass dies dazu beiträgt, die durch den Angeklagten veruntreuten Mittel teilweise auszugleichen.