1N Telecom täuscht Verbraucher mit falschen Rechnungen und dreisten Forderungen ab

1N Telecom täuscht Verbraucher mit falschen Rechnungen und dreisten Forderungen ab
Verbraucher wurden von der 1N Telecom getäuscht, einem Unternehmen, das Kunden fälschlicherweise für Leistungen in Rechnung stellt, die sie nie in Anspruch genommen haben – oftmals ehemalige Kunden der Deutschen Telekom. Das in Essen ansässige Unternehmen wirbt aggressiv für seine Dienstleistungen und fordert hohe Summen ein, selbst wenn Kunden Verträge bereits gekündigt oder angefochten haben.
1N Telecom setzt auf unerwünschte Werbung und gefälschte Gewinnbenachrichtigungen, um Verbraucher zu ködern. Das Unternehmen verlangte von Kunden bis zu 500 Euro, selbst nach einer wirksamen Vertragskündigung oder -anfechtung. Zudem verkaufte es strittige Forderungen an die neu gegründete Firma TPI Investment, die nun ehemalige Kunden mit hohen Zahlungsforderungen belästigt.
In einem Urteil Ende 2024 gab das Landgericht Leipzig einer beklagten Partei recht und bestätigte, dass bei einem angeblichen Tarifwechsel mit 1N Telecom kein rechtlich wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Dieses Urteil unterstreicht die fragwürdigen Geschäftspraktiken des Unternehmens. Die Verbraucherzentrale Sachsen verurteilte die Vergleichsangebote von TPI Investment als dreist und inakzeptabel und rät Betroffenen, solche Forderungen abzulehnen.
Die Ungültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von 1N Telecom, die vom Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt wurde, offenbart zusätzlich die betrügerischen Methoden des Unternehmens. Betroffene werden aufgefordert, rechtlichen Rat einzuholen und alle Forderungen von 1N Telecom oder TPI Investment zurückzuweisen.

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