EuGH-Urteil: Ist das USM-Haller-System mehr als nur ein Möbelstück?

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Ein Plakat, das ein Zimmer mit einem Bett, Kissen, Rahmen, Kleidung, einem Stuhl, einem Tisch mit verschiedenen Gegenständen, einem weiteren Stuhl, einem Fenster und Wänden zeigt.

EuGH-Urteil: Ist das USM-Haller-System mehr als nur ein Möbelstück?

Schweizer Möbelhersteller USM streitet seit Jahren um Urheberrechtsschutz für sein System USM Haller – jetzt hat der EuGH entschieden.

  1. Dezember 2025, 11:51 Uhr

Schlagwörter: Wirtschaft, Finanzen

Der Schweizer Möbelhersteller USM kämpft seit Jahren darum, für sein modulares Regalsystem USM Haller Urheberrechtsschutz durchzusetzen. Der langjährige Rechtsstreit erreichte kürzlich den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der nun neue Leitlinien für den Schutz funktionaler Designs vorgelegt hat. Das Urteil könnte prägend für ähnliche Fälle in ganz Europa werden.

Ausgangspunkt des Streits war ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2019, in dem geprüft wurde, ob das USM-Haller-System urheberrechtlichen Schutz verdient. Der Fall gelangte später vor den EuGH, um Klärung darüber zu erhalten, wie funktionale Gegenstände nach EU-Recht zu behandeln sind.

Der EuGH entschied, dass Urheberrechtsschutz dann greift, wenn ein Design die Persönlichkeit seines Schöpfers durch freie, kreative Entscheidungen widerspiegelt. Diese müssen über das rein Technische oder funktional Notwendige hinausgehen. Mit der Entscheidung soll ein einheitlicher europäischer Maßstab für den Urheberrechtsschutz bei Gebrauchsgegenständen geschaffen werden.

Erst in diesem Jahr hatte derselbe deutsche Gerichtshof entschieden, dass Birkenstock-Sandalen nicht als künstlerische Werke gelten. Der Fall zeigte, wie schwierig es ist, Kreativität bei Alltagsgegenständen nachzuweisen. Nun müssen die deutschen Gerichte die neuen Vorgaben des EuGH anwenden, um zu beurteilen, ob das USM-Haller-System die geforderten Kriterien erfüllt.

Das EuGH-Urteil schafft einen klareren Rahmen für den Urheberrechtsschutz funktionaler Designs. Der Fall von USM wird nun an die deutschen Gerichte zurückverwiesen, wo die Richter prüfen müssen, ob das Haller-System genug gestalterische Freiheit aufweist, um Schutz zu beanspruchen. Die Entscheidung wird darüber bestimmen, ob das modulare Möbelsystem künftig unter das EU-Urheberrecht fällt.

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