Finanzgericht korrigiert Grundsteuer: Garten ist kein Bauland – Eigentümer gewinnen Prozess

Finanzgericht korrigiert Grundsteuer: Garten ist kein Bauland – Eigentümer gewinnen Prozess
Grundbesitzer zahlen Grundsteuer – für das Bauland, der Garten ist es nicht: Gericht gibt Klägern gegen Finanzamt recht
Teaser: Die Hauseigentümer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Speckgürtel von Köln. Es geht um ein angrenzendes gericht.
Eine Gruppe von Hauseigentümern am Rande einer Siedlung bei Köln hat einen Rechtsstreit gegen das örtliche Finanzamt gewonnen. Streitpunkt war die Bewertung eines benachbarten gericht, das die Behörde als baureif eingestuft hatte – und nicht, wie von den Klägern gefordert, als landwirtschaftliche Fläche. Das Finanzgericht urteilte, dass das Finanzamt zu Unrecht einen höheren euro pro Quadratmeter angesetzt hatte.
Die Eigentümer bewohnen ein Wohngrundstück, das an eine Fläche mit Baumbestand und gärtnerischer Nutzung grenzt. Das Finanzamt hatte dieses Nachbargrundstück als baureif klassifiziert und mit einem Standardwert von 90 euro pro Quadratmeter bewertet. Die Anwohner hingegen argumentierten, es handele sich um landwirtschaftliche Fläche, die lediglich mit 5,50 euro pro Quadratmeter zu veranschlagen sei.
Mit seinem Urteil bestätigt das Gericht, dass das Finanzamt den höheren euro zu Unrecht angewandt hat. Die Grundsteuer der Hauseigentümer wird nun auf Basis des niedrigeren landwirtschaftlichen euro neu berechnet. Das Urteil könnte wegweisend für ähnliche Streitfälle zur kurs euroseinstufung in der Region sein.

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