Schwarzfahren: Warum Aktivisten für die Abschaffung von § 265a StGB kämpfen

Admin User
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Eine Gruppe von Menschen, die auf einer Stra√Ÿe mit Gesch√§ften, Schirmen, h√§ngenden Spielzeugen, Taschen, Geb√§uden mit Fenstern, B√§umen, Stra√Ÿenlaternen und Barrikaden spazieren gehen.

Schwarzfahren: Warum Aktivisten für die Abschaffung von § 265a StGB kämpfen

In Deutschland gewinnt eine Kampagne an Fahrt, die sich für die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens einsetzt. Die Berliner NGO Freedom Fund fordert einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr und ein Ende der Strafverfolgung für Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis. Unterdessen prüft das Bundesjustizministerium derzeit, ob die strafrechtlichen Konsequenzen für dieses Delikt abgeschafft werden sollen.

Nach deutschem Recht gilt das Fahren ohne Ticket als Straftat. Laut Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs wird es als „Erschleichen von Leistungen“ gewertet und kann mit Geldstrafe oder sogar Haft bestraft werden. Jährlich müssen zwischen 8.000 und 9.000 Menschen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wobei etwa fünf Prozent tatsächlich Haftstrafen erhalten.

Die Diskussion über die Schwarzfahrer-Gesetze hält an, während Aktivisten auf eine Reform drängen. Eine mögliche Entkriminalisierung könnte die finanzielle Belastung des Justizsystems verringern und Tausenden Geldstrafe oder Gefängnis ersparen. Neue Aufmerksamkeit erhält das Thema durch die bevorstehende Entlassung von Jens C. am 27. November.

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