Verfassungsgericht weist Klagen von NRW-Großstädten zum Finanzausgleich ab

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Eine Stadtansicht mit einer von Autos befahrenen Straße unten, flankiert von Gebäuden und Wolkenkratzern auf beiden Seiten, unter einem Himmel oben.

Gericht: NRW-Metropolen werden vom Land nicht benachteiligt - Verfassungsgericht weist Klagen von NRW-Großstädten zum Finanzausgleich ab

Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Großstädte des Landes durch den finanziellen Länderfinanzausgleich nicht unrechtmäßig benachteiligt werden. Das Urteil fiel nach einer Klage von acht Städten, die das aktuelle System als ungerecht beanstandet hatten, da es sie im Vergleich zu kleineren Gemeinden benachteilige. Der Streit eskalierte, als Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal Verfassungsbeschwerde einreichten. Sie warfen dem Land vor, die bestehende Umverteilung von Finanzmitteln begünstige kleinere Kommunen auf Kosten der größeren Städte. Mit dem Urteil bleibt das bisherige System des Finanzausgleichs vorerst unverändert. Städte wie Köln und Dortmund erhalten keine zusätzlichen Mittel, während kleinere Gemeinden ihre bisherigen Zuwendungen behalten. Die Entscheidung unterstreicht die anhaltenden Spannungen bei der Verteilung finanzieller Ressourcen in Nordrhein-Westfalen.

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