Vodafone Center: Musterklage stockt – EuGH soll über Preiserhöhungen entscheiden

Admin User
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Eine Gruppe von Menschen sitzt um einen Tisch und schaut auf einen Laptop, mit verschiedenen Werbeprospekten daneben.

Klage gegen Vodafone zieht sich hin - Vodafone Center: Musterklage stockt – EuGH soll über Preiserhöhungen entscheiden

Musterklage gegen Vodafone nimmt entscheidende Wende: Oberlandesgericht Hamm setzt Verfahren gegen Vodafone Center aus

Ein großes Sammelklageverfahren gegen Vodafone Center hat eine bedeutende Entwicklung genommen: Das Oberlandesgericht Hamm hat die Verhandlungen ausgesetzt und den Fall zur Klärung zentraler Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen. Die vom Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) geführte Klage betrifft über 110.000 Kunden, die sich gegen eine umstrittene Preiserhöhung wehren.

Im Mittelpunkt des Streits steht eine monatliche Gebührenerhöhung um fünf Euro für Vodafones Festnetz-Internetdienste, von der zehn Millionen Kunden in Deutschland betroffen waren. Verbraucherschützer halten die Anpassung für rechtswidrig und fordern Erstattungen für die Betroffenen.

Das Oberlandesgericht Hamm hat das Verfahren gegen Vodafone Center nun unterbrochen und entscheidende juristische Fragen an den EuGH in Luxemburg weitergeleitet. Durch diesen Schritt könnte sich die Verhandlung bis weit ins Jahr 2026 verzögern, da die Prüfung durch den EuGH in der Regel mehrere Monate in Anspruch nimmt.

Die Klage ist eine der ersten, die sich auf ein neues Bundesgesetz stützt, das kollektive Rechtsdurchsetzung für Verbraucher stärken soll. Der vzbv, der mehr als 110.000 Kläger vertritt, strebt ein Urteil an, das richtungsweisend für künftige Fälle dieser Art sein könnte.

Durch die Einschaltung des EuGH verlängert sich der Zeitrahmen des Verfahrens gegen Vodafone Center deutlich – mit einer endgültigen Entscheidung ist frühestens 2026 zu rechnen. Bei Erfolg könnte die Klage zu Rückerstattungen für Millionen Vodafone-Kunden führen. Zudem dürfte das Ergebnis prägen, wie ähnliche Streitfälle künftig nach dem neuen Verbraucherschutzgesetz behandelt werden.

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