Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab
Das Dorf Lützerath, einst ein Brennpunkt des Klimaprotests, hat seine juristischen Kämpfe hinter sich. Deutsche Gerichte wiesen in diesem Jahr sämtliche Klagen gegen die Räumung zurück und ebneten damit den Weg für die Erweiterung des Braunkohletagebaus Garzweiler II. Die Urteile bestätigten, dass Demonstrationen auf dem Gelände nicht mehr stattfinden dürfen, während Proteste in der näheren Umgebung weiterhin erlaubt bleiben.
Lützerath lag am Rand des von RWE betriebenen Tagebaus Garzweiler II. Jahre lang entwickelte es sich zu einem Symbol des Widerstands gegen die fossile Brennstoffförderung und zog Aktivist:innen aus ganz Europa an. Doch Anfang 2023 rückte die Polizei an, um die Besetzer:innen zu räumen – es kam zu Auseinandersetzungen, die bundesweit Schlagzeilen machten.
Rechtliche Versuche, die Räumung zu stoppen, folgten umgehend. Die Umweltverbände BUND und Deutsche Umwelthilfe (DUH) reichten Klagen ein und argumentierten, die Räumung verstoße gegen das Versammlungsrecht. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage des BUND ab, während Details zum Verfahren der DUH unklar blieben. Die Behörden hatten bereits strenge Vorgaben erlassen: RWE erklärte Teile des Tagebaus zur Sperrzone, und eine Allgemeinverfügung untersagte Versammlungen auf dem Betriebsgelände. Stattdessen wurden den Protestierenden alternative Flächen auf angrenzendem Gelände zugewiesen, wo Demonstrationen ohne Einschränkungen möglich waren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster bestätigte später die vorherigen Entscheidungen. Die Richter:innen urteilten, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sei nicht verletzt worden, da Aktivist:innen weiterhin in der Nähe protestieren könnten. Zudem fehle den Kläger:innen ein berechtigtes rechtliches Interesse, da ihr Recht auf Versammlungen nicht vollständig aberkannt worden sei. Mit dem Ausschöpfen aller Rechtsmittel wurde das Urteil endgültig.
Der Rechtsstreit um Lützerath ist damit abgeschlossen – alle Klagen gegen die Räumung wurden abgewiesen. Die Urteile unterstreichen, dass Proteste auf dem Firmengelände von RWE unzulässig sind, während Demonstrationen in der Umgebung weiterhin möglich bleiben. Damit sind die letzten rechtlichen Hürden für die Erweiterung des Tagebaus in der Region beseitigt.

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