Industripark-Marke: Letzte Straßenausbauarbeiten beginnen am 5. Januar

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Ein gelbes Gebäude mit Geschäften im Erdgeschoss, eines davon hat ein weißes Schild mit der Aufschrift "Metro".

Industripark-Marke: Letzte Straßenausbauarbeiten beginnen am 5. Januar

Gewerbegebiet Brand: Letzte Straßenausbauphase beginnt am 5. Januar

Gewerbegebiet Brand: Letzte Straßenausbauphase beginnt am 5. Januar

  1. Dezember 2025

Schlagwörter: Industrie, Finanzen, Verkehr

Die finale Ausbauphase der Straßen im Gewerbepark Brand startet am 5. Januar 2026. Das Projekt, das voraussichtlich bis Juli 2026 dauern wird, bringt erhebliche Veränderungen für den Verkehrsfluss in der Region mit sich. Als Auftragnehmer für die Bauarbeiten wurde die Straßen- und Tiefbau GmbH Hans Müller beauftragt.

Als erstes wird die Strecke zwischen den Hausnummern 49 und 80 ausgebaut. Während der Bauzeit ist der Gewerbepark für Autofahrer nur über die Debyestraße erreichbar, da große Bereiche vollständig für den Verkehr gesperrt werden. Anwohner und ansässige Unternehmen haben jedoch weiterhin garantierten Zufahrtszugang für Lieferungen und Betriebsabläufe.

Ab Februar 2026 wird der Knotenpunkt zwischen Gewerbepark Brand, Nordstraße und Brander Heide umgestaltet. Zudem sind Teilmodernisierungen an der Kreuzung Nordstraße/Eilendorfer Straße/Sigsfeldstraße geplant. Nach Abschluss der Arbeiten wird die gesamte öffentliche Infrastruktur im Gewerbepark vollständig erschlossen und nutzbar sein.

Fußgänger werden während der Bauphase über den Fuß- und Radweg „An der alten Ziegelei“, die Erftstraße und die Hermann-Löns-Straße umgeleitet, bevor sie die Eilendorfer Straße und die Nordstraße erreichen. Radfahrer folgen einer ausgeschilderten Umleitung entlang des Vennbahnwegs. Der Zeitplan bleibt wetterabhängig – bei Verschlechterung der Bedingungen können sich Verzögerungen ergeben.

Die Arbeiten sollen bis Juli 2026 abgeschlossen sein, sofern das Wetter mitspielt. Nach Fertigstellung werden die ausgebauten Straßen und Kreuzungen vollständig befahrbar sein. Bis dahin müssen Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger die vorgegebenen Umleitungen nutzen.