Ab Januar: Neue Regelung für die Abgabeverwaltung

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Eine Apotheke mit einem vor ihr geparkten Fahrzeug und einem Gebäude in der linken Ecke.

Ab Januar: Neue Regelung für die Abgabeverwaltung

Ab Januar: Neue Regelung für die Arzneimittelabgabe

Teaser: Die Entscheidung, welche Packungsgröße im Rahmen des Entlassmanagements abgegeben werden soll, stellt Apotheken oft vor Herausforderungen. Zwar ist in der Regel die Abgabe einer N1-Packung vorgeschrieben, doch der Standard ist nicht immer klar definiert, und in den Filialen sind oft nur größere Packungen verfügbar. Wie in solchen Fällen zu verfahren ist, war bisher nicht einheitlich geregelt. Doch ab dem 1. Januar tritt in Nordrhein-Westfalen eine neue Verordnung in Kraft.

18. Dezember 2025, 23:56 Uhr

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Regelung für die Abgabe von Medikamentenpackungen. Die von der AOK Nordrhein-Westfalen (AOK NRW) eingeführte Änderung betrifft die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Apotheken und zielt darauf ab, die Packungsgrößen für Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung zu standardisieren.

Nach der aktualisierten Verordnung müssen Apotheken gesetzlich Versicherten die kleinste Standardpackung (N1) aushändigen. Ist diese nicht verfügbar, müssen sie vor der Abgabe einer Alternativgröße die Krankenkasse des Patienten prüfen. Zudem ist ein verpflichtender Vermerk auf dem Rezept erforderlich.

Für gesetzlich Versicherte ist die Abgabe größerer Packungen künftig nicht mehr zulässig. Ersatzkassen können jedoch weiterhin größere Packungsgrößen erhalten – vorausgesetzt, die entsprechende Dokumentation liegt vor. Die Anpassung stellt Apotheken, insbesondere im Entlassmanagement, vor Herausforderungen, da Standardgrößen nicht immer vorrätig sind und das Personal vor der Rezeptbelieferung die Versicherungsdaten überprüfen muss.

Die Regelung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt für alle Apotheken in Nordrhein-Westfalen. Sie beschränkt die Packungsgrößen für gesetzlich Versicherte, lässt jedoch Ausnahmen für Ersatzkassen mit Nachweis zu. Apotheken müssen ihre Abläufe anpassen, um die neuen Vorgaben einzuhalten.

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